Ein in der Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt ist auch dann von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen, wenn ein Schaden ausschließlich oder teilweise im Sondereigentum eines Miteiegentümers eingetreten ist. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil klargestellt.
Quelle: HAUFE. Der Verwalter-Brief Oktober 2022 Seite 2