Die Novelle der Heizkostenverordnung ist am 01.12.2021 in Kraft getreten. Neu einzubauende Messgeräte (Wasseruhren, Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler) müssen künftig fernablesbar sein. Vorhandene nicht fernablesbare Messgeräte müssen bis Ende 2026 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden, es sei denn, dies ist im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich oder würde durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.